this post was submitted on 26 Jul 2023
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Das war auch mehr an den Guildo und dessen diskussionsstiftenden Kommentar gerichtet. Er vermutet dahinter ein rechtsstaatliches Verfahren zum Schutze der Opfer...und das ist für mich eine Normalisierung, die ich nicht gutheißen will
Überraschen tut es nicht, stimmt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man es nicht verurteilen sollte.
Ach so, ich hab den Kommentar auch etwas anders interpretiert als du. Aber von deiner Interpretation ausgehend verstehe ich was du gemeint hast. Verurteilen sollte man das auf jeden fall.
Habe ich so nicht gesagt. Das ist halt das was ich die ganze Zeit meine. Ich habe niemals gesagt, dass ich ein rechtsstaatliches Verfahren zum Schutze der Opfer annehme. Aber ich kann dir sagen, dass ich die Rechtsstaatlichkeit an sich auch für eine Scheinheiligkeit halte. Sowas gibt es für mich nicht. Und ich sage dir auch ganz klar, dass ich die BRD nicht für einen Rechtsstaat halte, denn die momentane Regierung bricht offensichtlich die Klimaschutzgesetze. https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/bund-verklagt-bundesregierung-auf-wirksamen-klimaschutz/ Die Definition von Rechtsstaatlichkeit ist übrigens hier zu finden: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321020/rechtsstaat/
Kann deinen Ausführungen nicht folgen. Die Definition von Rechtsstaatlichkeit ist nicht, dass der Staat sich immer an Gesetz und Verfassung hält, sondern dass er zu dessen Einhaltung verpflichtet ist und das im Zweifel auch vor Gericht durchgesetzt werden kann. So definiert es auch die BPB. Dass der Bund für Naturschutz nun vor Gericht für die Durchsetzung der Klimaziele klagt, bestätigt also vielmehr die Rechtsstaatlichkeit, als dass es sie widerlegt.
Inwiefern verpflichtet? Wenn Leute klagen? Ansonsten nicht, oder?