Cannabis

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Alles zum Thema Legalisierung & Cannabis im Allgemeinen.

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Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis

https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-7680.html

> Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April für Volljährige unter Bedingungen legal werden. Die Abgeordneten gaben mit einer deutlichen Mehrheit von 407 Stimmen grünes Licht für die Teil-Legalisierung. 226 Abgeordnete votierten dagegen.

@cannabis #cannabis #legalisierung

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Die Legalisierung von Cannabis ist eine fundamentale Änderung in der deutschen Drogenpolitik. Was sich mit dem neuen Gesetz ändert - die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Heute im Bundestag: das Cannabisgesetz
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684

Liveübertragung: Freitag, 23. Februar, 13.35 Uhr

> Nach langer politischer Auseinandersetzung entscheidet der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz – CanG, 20/8704, 20/8763)“. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen

@cannabis
#cannabis #legalisierung

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In dieser Woche soll im Bundestag das Cannabisgesetz verabschiedet werden. Nach einem "Brandbrief" der Innenminister gegen das Vorhaben haben jetzt namhafte Drogen- und Suchtexperten die Abgeordneten zur Zustimmung aufgefordert.

"Beenden Sie das jahrzehntelange Unrecht, Menschen für den Umgang mit einer Substanz zu kriminalisieren." Mit diesen Worten haben sich Mediziner, Professoren, Anwälte, aber auch ehemalige Polizeipräsidenten am Montag eindringlich in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und diese aufgefordert, in dieser Woche für das Cannabisgesetz (CanG) der Bundesregierung zu stimmen. Das CanG soll entweder am Donnerstag oder am Freitag in 2./3. Lesung in einer dann geänderten Fassung beschlossen werden. Über die Änderungen im Vergleich zum eingebrachten Regierungsentwurf wird zuvor der federführende Gesundheitsauschuss am Mittwoch beraten.

Den Aufruf an die Abgeordneten, dem Vorhaben – voraussichtlich im Rahmen einer von CDU/CSU beantragten namentlichen Abstimmung – grünes Licht zu geben, haben mehr als 30 renommierte Expertinnen und Experten aus der wissenschaftlichen Drogen- und Suchtforschung unterzeichnet, darunter auch etliche Professoren. Lehrkräfte der unterschiedlichsten Fakultäten finden sich unter den Absendern.

Aus der juristischen Zunft gehören etwa der Düsseldorfer Strafrechtler Prof. Dr. Till Zimmermann, der Wissenschaftliche Leiter des Kölner Instituts für Konfliktforschung Prof. Dr. Helmut Pollähne und die Strafrechtshochschullehrer Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi (Trier) sowie Prof. Dr. Lorenz Böllinger von der Uni Bremen dazu. Unterzeichnet haben den Aufruf zahlreiche weitere Professoren aus den Fachbereichen Soziologie, Sozialpsycholgie und Gesundheitsforschung. Initiator des Briefes ist der Leiter des Centre for Drug Research Frankfurt a.M., Dr. Bernd Werse.

[...]

Laut Meinung der Experten zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern, dass eine moderate Cannabis-Neuregulierung zu mehr Gesundheit und verbesserten Hilfen führt. Studien belegten, dass die von der Ampel mit dem CanG geplante "ausgewogene Teil-Legalisierung" keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde – insbesondere nicht in besonders zu schützenden Gruppen wie den Jugendlichen. Hinsichtlich der Warnungen vor Gesundheitsschäden durch den Cannabis-Konsum verweisen die Unterzeichner auf aktuelle Studien, wonach cannabisbezogene Gesundheitsschäden in Ländern mit Legalisierung geringer seien als in Ländern mit Cannabisverbot.

[...]

Insgesamt, so die Autoren, sei es jedenfalls nicht mehr akzeptabel, die aktuelle Strafdrohung beim Cannabis aufrechtzuerhalten. "Durch Strafandrohung ist niemandem geholfen – sie kriminalisiert Minderjährige ebenso wie Erwachsene. Die aktuelle Stigmatisierung verschärft oftmals noch psychische Problematiken und hält davon ab, sich Hilfe zu suchen."

[...]

Ob die Ampelfraktionen den Ländern noch bis zur Abstimmung im Bundestag entgegenkommen wird, gilt als offen. Angeregt worden war insoweit etwa, die Frist für das eigentlich zum 1. April geplante Inkrafttreten bestimmter Regelungen des Gesetzes nach hinten zu verschieben, um den Ländern mehr Zeit zu geben, sich auf das neue Gesetz einzustellen. In Ampelkreisen herrscht die Sorge, dass der Bundesrat andernfalls am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen könnte.

Gegenüber LTO bekräftigte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Montag, man nehme die Hinweise und Rückmeldung der Länder ernst und sei bereit die aufgezeigten Punkte ggf. erneut zu prüfen.

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Ab April soll Cannabis entkriminalisiert werden, ab Juli in Social Clubs verkauft werden dürfen. Berliner Betreiber dämpfen die Erwartungen.

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Doch wie genau wird es laufen mit den Cannabis Social Clubs, den künftigen Abgabestellen für Marihuana? Glaubt man der Runde im Keller des Hanf Museums, könnte es kompliziert und anstrengend werden. Geyer meint, dass es in den nächsten ein, zwei Jahren viele gerichtliche Auseinandersetzungen geben wird, bis alle Details geklärt sind.

„Was nun kommt, bedeutet, in einem Minenfeld aus bisher unbekannten Kontrollinstanzen zu arbeiten. Und dabei gleichzeitig den Ansprüchen der Vereinsmitglieder gerecht zu werden“, so Waack-Jürgensen.

Eigentlich hätte die Runde es gerne so, wie es schon lange in Spanien und vorneweg in Barcelona mit seinen Cannabis Social Clubs läuft. In denen dürfen die Mitglieder auch konsumieren, das wird in Deutschland verboten sein. Fast überall wird man demnächst kiffen dürfen, nur im Cannabis Club selbst nicht. Waack-Jürgensen findet das absurd. Einige Clubs würden einfach extra Genussräume einrichten, glaubt er, dann werde man schon sehen, wie der Gesetzgeber darauf reagiert.

Hauptkritikpunkt der Cannabis-Aktivisten ist eine befürchtete Überregulierung in allen nur erdenklichen Bereichen. Wer in den Clubs was und wie viel erwirbt: Alles muss dokumentiert werden. Geyer sieht das kritisch: „Das S bei einem CSC steht eigentlich nicht für Stasi, sondern für Sozial. Stattdessen müssen wir aber unsere Mitglieder ausspionieren. Wir müssen gigantische Datenmengen ansammeln, bei denen überhaupt nicht klar ist, wer darauf Zugriff hat.“

Ein etwas anders gelagertes Problem hat Dinah Rogge. Sie ist Beauftragte für Suchtprävention beim Cannabis Social Club Berlin. Jeder Verein muss in Zukunft so jemanden haben. Doch was genau ihre Aufgabe ist, sei überhaupt nicht klar, sagt sie.

So dürfe sie nur innerhalb ihrer Clubgemeinschaft über die Gefahren beim Konsum von Cannabis aufklären, alles andere könnte bereits als unerlaubte Werbung betrachtet werden. Doch kann in Clubs, die nicht mehr sein werden als Abholstellen für Kiffer, überhaupt wirksam präventiv gearbeitet werden?

[...]

Die Zukunft, die hier im Keller gemalt wird, klingt am Ende trotz aller Einwände für Kiffer so schlecht nicht: In einer Stadt wie Berlin werde es eine große Konkurrenz mit unterschiedlichen Standards geben, glaubt Geyer. „Es wird die nicht so guten CSCs geben, die werden nicht viel mehr als Volksgras oder Studentenweed verkaufen. Wir sprechen auch von der Kreuzberger Hecke. Manche werden eine Spezialmaniküre für die Blüten anbieten. Oder strikt bio arbeiten und nur ernten, wenn der Halbmond scheint oder so.“ Und für all das werde es Bedarf genug geben.

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Kudos an den Lauterman. Wie er sich trotz Halbwissen, Empörung und kleinbürgerlicher Moral nicht aus der Ruhe bringen lässt. Krass wie niedrig das Niveau des öffentlichen Diskurses auch bei diesem Thema ist.

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Die Juristin Mitali Nagrecha ist für die Cannabis-Freigabe. Das geplante Gesetz schließe aber viele aus und beende nicht den Rassismus gegenüber Dealern.

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Die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, den Konsum von Marihuana zu entkriminalisieren, stoßen in der eigenen Partei auf größeren Widerstand. Hektische Gespräche mit der SPD-Fraktion sollen das Prestigeprojekt retten.

Die Sache schien eigentlich schon geregelt. Anfang Dezember hieß es aus der Koalition, man habe sich nun auch in letzten Detailfragen geeinigt, das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung werde nun im Bundestag beschlossen. Von April an könne in Deutschland legal gekifft werden - der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll straffrei, der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen zum Eigenkonsum und die Gründung von Anbauvereinigungen möglich sein. Das Kabinett hatte das schon im August 2023 beschlossen.

Aber dann flog die Abstimmung über das Gesetz im Dezember doch wieder von der Tagesordnung. Eine rein kosmetische Entscheidung, hieß es damals: Man wolle die Legalisierung nicht mitten im Haushaltsstreit beschließen, wie sehe das denn aus. Aber nach Weihnachten, da werde alles eingetütet. Ganz bestimmt.

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In dieser Woche nun tritt der Bundestag erstmals im neuen Jahr wieder zusammen. Und wieder hakt es mit der Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes. Dass es jetzt auf die Tagesordnung komme, sei höchst unwahrscheinlich, heißt es in der SPD. Gegen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gibt es erbitterten Widerstand - aus den eigenen Reihen, vor allem von Innen- und Verkehrspolitikern. Immer mehr Sozialdemokraten sind gegen die Legalisierung. "Es ist absolut unklar, ob das noch etwas wird", heißt es aus der Partei. Im Klartext: Dem Cannabis-Gesetz droht das Aus.

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Aus Sicht von Grünen und Liberalen ist der neue Widerstand in der SPD unverständlich - die kleineren Koalitionspartner sehen in einer Cannabis-Legalisierung einen Prestigeerfolg, den die Ampel dringend brauchen könnte. Auch für Lauterbach ist die Sache peinlich, schließlich stehen mit dem Transparenzgesetz und der Krankenhausreform auch seine anderen beiden wichtigsten Vorhaben auf der Kippe, weil die Länder Widerstand leisten.

[...]

Die Aussichten darauf stehen allerdings denkbar schlecht - auch weil der Minister selbst von seinem Gesetzesentwurf nur mäßig begeistert ist. Zu Beginn der Legislaturperiode gefiel sich Lauterbach in der Rolle eines vermeintlichen Pioniers einer neuen Drogenpolitik. Weil seine ursprünglichen Ideen aber nicht mit den Vorgaben der EU vereinbar waren, musste er zahlreiche Abstriche machen. Zuletzt warnte Lauterbach immer offensiver vor den Gefahren, die mit Cannabiskonsum einhergingen. Aus seinem Umfeld heißt es nun: Ein Scheitern wäre zwar eine Niederlage - aber eine, mit der Lauterbach persönlich gut leben könnte.

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Alternativlink: https://archive.ph/HecXj

Düsseldorf und Münster am offensten für Cannabis-Rezepte

Cantourage fragte 400 Allgemeinärzte aus den 20 größten deutschen Städten an und bat um eine Beratung für eine Cannabis-Therapie. In der Anfrage gab das Unternehmen einen fiktiven Fall an, in dem eine Patientin unter Schlafstörungen leidet. Das Ergebnis: Nur 27 angefragte Arztpraxen stehen dem Thema offen gegenüber und baten der Patientin einen Beratungstermin an. Die Studie ist nicht repräsentativ.

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Die Cannabis-Legalisierung sollte eigentlich ein Prestigeprojekt für die Ampelkoalition werden. Doch nun steht das Vorhaben möglicherweise wieder auf der Kippe - aus bemerkenswerten Gründen.

Dem Vernehmen nach gibt es drei verschiedene Gründe für den Stimmungsumschwung. Einen nannte Kühnert gleich selbst: Das aktuelle Haushaltschaos. Die Fraktion wolle erst mal die Haushaltsfragen klären, so Kühnert. Es solle nicht der Eindruck entstehen, "dass die Ampel sich prioritär mit der Cannabis-Legalisierung" beschäftigt.

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Moin, angesichts der näher rückenden ~~Legalisierung~~Dekriminalisierung frage ich mich wie sich der Anbau Im Freien gestalten lässt. Worauf muss man achten? Wo kann man in DE Samen kaufen? Welche Samen taugen was? Wann und wie muss man die pflanzen?

Vllt haben andere auch noch Fragen und wir können hier ein wenig sammeln.

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submitted 2 years ago* (last edited 2 years ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Bubatzkarte jetzt standardmäßig mit 100m Abstand
https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Nachdem diverse Medien darüber berichteten, dass die Abstandsregeln im Gesetz auf 100m gesenkt werden sollen (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ampel-cannabis-gesetz-100.html), ist die Bubatzkarte jetzt standardmäßig auf diesen Wert eingestellt.

Über das Zahnrad im unteren rechten Bildschirmrand lassen sich auch andere Abstände einstellen.

Die Karte der Berliner Morgenpost (https://interaktiv.morgenpost.de/cannabis-legalisierung-kiffen-karte/), entwickelt von @yetzt, wurde ebenfalls an die neuen Abstände angepasst.

#cannabis #legalisierung #bubatzkarte
@cannabis

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submitted 2 years ago* (last edited 2 years ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Cannabisgesetz überarbeitet
https://www.rnd.de/politik/cannabis-gesetz-wird-entschaerft-welche-regeln-kuenftig-gelten-sollen-6C6DJIDA25BOTNMDKUKERLNEJU.html

> Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll weniger streng ausfallen als bisher geplant. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) einigten sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.

> Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.

> Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

> Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

> Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.

Die Bubatzkarte lässt sich über das Zahnrad rechts unten auf den Abstand von 100m umstellen.
https://bubatzkarte.kowelenz.social/

#cannabis #legalisierung
@cannabis

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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll weniger streng ausfallen als bisher geplant.

Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich abschließend über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis verständigt.. "Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis", erklärte dazu die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther. Sie bezeichnete das geplante Gesetz als "Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben".

Das Gesetz soll nach dem Beschluss weniger streng ausfallen als bisher geplant. Die Fraktionen einigten sich demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf einen Abstand von hundert Meter zu reduzieren. Vorher waren 200 Meter geplant.

Legale Besitzmenge im Eigenanbau wird verdoppelt

Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Zudem sollen laut Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder auf "angemessene Größenordnungen" reduziert werden. So sollen Bußgelder von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Für Minderjährige weiterhin verboten

"In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt", teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.

Vorhaben aus Koalitionsvertrag

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Eine abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus.

Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Ursprünglich war dies zum Jahreswechsel geplant. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.

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In psychologischen Tests haben sich Kiffer als einfühlsamer erwiesen. Das könnte mit einer höheren Konnektivität zwischen Hirnarealen zu tun haben, die an der Verarbeitung von Emotionen beteiligt sind.

Wer regelmäßig kifft, kann sich offenbar besser in andere hineinversetzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forschungsgruppe um Víctor Olalde-Mathieu von der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko. Weitere Studien sind notwendig, um zu klären, ob eine Cannabis-Therapie die Behandlung von bestimmten psychischen Störungen unterstützen kann, die mit sozialen Defiziten assoziiert sind.

Lange galt Cannabis als gefährliche Einstiegsdroge. Doch in den letzten Jahren hat das Rauschmittel an öffentlicher Akzeptanz gewonnen. Seit 2017 können sich schwer kranke Menschen in Deutschland »medizinisches Gras« verschreiben lassen, zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, Epilepsie oder zur Linderung von Begleiterscheinungen bei einer Chemotherapie. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Droge ab 2024 auch zu Genusszwecken zu legalisieren.

Verantwortlich für die Rauschwirkung ist das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), das vor allem an CB1-Rezeptoren bindet. Zahlreiche dieser Andockstellen befinden sich im anterioren zingulären Kortex (ACC), einem Bereich der Großhirnrinde, der eine wichtige Rolle bei mitfühlenden Empfindungen spielt. Das nahmen die Wissenschaftler um Olalde-Mathieu zum Anlass, die Empathie von Menschen zu testen, die sich regelmäßig einen Joint ansteckten.

In einem ersten Teil der Studie bearbeiteten 85 Cannabiskonsumenten den kognitiven und affektiven Empathietest (TECA), der untersucht, wie gut Menschen in die Schuhe anderer schlüpfen und positive wie negative Emotionen erkennen und nachempfinden können. Verglichen mit einer aus 46 Probanden bestehenden Kontrollgruppe erzielten die Versuchspersonen unterm Strich höhere Werte, was auf mehr Empathie hinweist.

Diese Gabe könnte auf neuronale Besonderheiten zurückzuführen sein, vermuten die Autoren. Einen Teil ihrer Probanden – 46 Konsumenten und 34 Kontrollpersonen – testeten sie anschließend mittels funktioneller Magnetresonanztomografie (fMRT) und stellten bei den Kiffern eine vergleichsweise erhöhte Konnektivität zwischen dem CB1-rezeptorreichen ACC und Hirnregionen fest, die mit Empathie und Emotionen zu tun haben.

»Diese Ergebnisse eröffnen spannende Möglichkeiten, Cannabis bei der Behandlung von Erkrankungen einzusetzen, die mit Defiziten während sozialer Interaktionen einhergehen, zum Beispiel Soziopathie, soziale Angst oder ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörungen«, so Olalde-Mathieu.

Dafür sind jedoch weitere Studien notwendig: Die Ergebnisse des Forscherteams zeigen zwar einen Zusammenhang zwischen Empathie und Cannabiskonsum, liefern jedoch keinen Hinweis auf Kausalität. Demnach ist es zwar möglich, dass Cannabis empathisch macht. Genauso gut kann es jedoch sein, dass von Natur aus mitfühlende Menschen eine Neigung zum Kiffen haben.

Die Wissenschaftler betonen außerdem, dass Cannabis in Mexiko deutlich schwächer ist als etwa in den USA und ihre Forschungsergebnisse deshalb nicht uneingeschränkt übertragbar seien. Vor allem größere Mengen der Droge können Angst und Panik verursachen. Wie andere Suchtmittel auch, bleibt der Konsum von Cannabis mit Risiken verbunden.

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Häufiger Cannabiskonsum könnte Herz und Gefäße schädigen. Insbesondere, wer täglich kifft, hat unter anderem ein höheres Risiko für Herzinfarkt, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Schlaganfall.

Allerdings reichen die Daten nicht aus, um nachzuweisen, dass das erhöhte Risiko auf den Cannabiskonsum selbst zurückzuführen ist. Denkbar wäre auch, dass Cannabiskonsumenten insgesamt weniger gesund lebten.

Wer einmal im Monat kifft, hat kein erhöhtes Risiko

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