Demnach hält es das Gericht für "überwiegend wahrscheinlich", dass die Vereinigung weiter existiere. Mit der Begründung: "So sei die verbotene Website niemals gelöscht oder endgültig nicht mehr betrieben worden. Vielmehr sei diese – nach zeitweiser Unterbrechung – nun wieder online."
Bei solchen Verhandlungen frage ich mich dann doch, ob eigentlich die Schlagseite oder doch die Ahnungslosigkeit unseres Staats für Betroffene das größere Risiko darstellt.