Da liest man mal den - doch recht unbekannten - Geburtsort und muss sich gleich wieder die Hand vor die Stirn hauen.
Dämliche Frage: zählt das Entblößen von entsprechenden Tattoos als zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen und wird entsprechend geahndet (86a StGB)? Kann man den Träger zum Entfernen derselbigen zwingen?