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Oberverwaltungsgericht NRW: Behörden müssen Daten nicht grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermitteln
(www.datenschutz-notizen.de)
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Ich wünschte der Artikel würde konkret sagen wie die Daten übermittelt worden sind. Die sprechen nur von TLS 1.2. Für mich hört sich das so an, als ob er seine Daten von einer Webseite heruntergeladen hat. Klingt ausreichend für mich.
Das liest sich wie: Behörden müssen Gebäude nicht grundsätzlich abschließbar halten.