this post was submitted on 19 Dec 2023
15 points (100.0% liked)

DACH - jetzt auf feddit.org

8713 readers
1 users here now

Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!

Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos

Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !

Banner: SirSamuelVimes

founded 2 years ago
MODERATORS
 

AT setzt Richtervorbehalt durch.

top 7 comments
sorted by: hot top controversial new old
[–] [email protected] 4 points 2 years ago (1 children)

Das sowas in Öland überhaupt möglich ist...

[–] [email protected] 1 points 2 years ago (1 children)

Naja in Deutschland ist es nicht nur möglich, sondern passiert regelmäßig, auch ohne Richter.

[–] [email protected] 2 points 2 years ago (1 children)
[–] [email protected] 1 points 2 years ago

Gerne. Ich hab es vor allem im eigenen aktivistischen Umfeld erlebt, aber Netzpolitik hat das letztens mal zusammengeschrieben:

https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilt uns immerhin mit, dass in der Asservatenverwaltung in den letzten fünf Jahren etwa 175.000 Mobiltelefone bei knapp 80.000 Straftaten erfasst worden sein. Beim Verdacht auf eine Straftat werden in der Regel also mehrere Geräte beschlagnahmt.

[...]

Er fordert darum eine zeitliche Frist bei der Durchsuchung von Smartphones: „Es bräuchte eine gesetzliche Frist von einem Monat zur Auswertung, danach muss es zurückgegeben werden.“ Außerdem fehle eine Sanktion, falls die richterliche Bestätigung bei einer Beschlagnahmung nicht eingeholt wird. Denn auch das komme in der Praxis hin- und wieder vor, sagt Theune.

Beschlagnahmung und Sicherstellung sind zwei verschiedene rechtliche Wege, wie Polizei und Staatsanwaltschaft an Smartphones kommen. Bei letzterem geben es die Betroffenen die Geräte freiwillig heraus. Willigen sie aber nicht ein, kann die Polizei die Geräte beschlagnahmen. Dafür braucht sie eine richterliche Anordnung. Die kann auch nachträglich eingeholt werden, erklärt Theune. Fast immer wird sie gewährt, so seine Erfahrung: „Die ermittlungsrichterliche Kontrolle ist nicht so stark ausgeprägt.“

[–] [email protected] 3 points 2 years ago

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker sieht in dem Erkenntnis die „Linie der Volkspartei zum Schutz des Privatlebens und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte bestärkt“

Seit Schmids Chats ausgewertet wurden, hat die ÖVP offenbar Datenschutz entdeckt. Klang vor ein paar Jahren noch anders, als die ÖVP Messenger-Auswertung und Bundestrojaner forderte.

[–] [email protected] 2 points 2 years ago

Oh, und es finden sich sicherlich bedeutend mehr Richter, die normale Bürger und keine ~~hochverdienenden~~ hochververdienten Parteipolitiker filzen. Und Normale im Sinne der ÖVP sind sicherlich diese aus der Mathematik bekannten Normalen, welche von einer Standardlinie im 90° Winkel abgehen.

[–] [email protected] 1 points 2 years ago

Zusammenfassung:

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem Erkenntnis die gesamte Sicherstellung von Datenträgern – diese umfassen neben Smartphones etwa auch Laptops oder PCs – für unzulässig erklärt, wenn diese Maßnahme nicht aufgrund einer Straftat, sondern aufgrund einer allgemeinen Gefährdung der öffentlichen Ordnung angeordnet wird. Die Regelung in der Strafprozessordnung (StPO) sei mit den Grundrechten der Betroffenen nicht vereinbar, hieß es in dem Erkenntnis. Die Regelung in der StPO sei auch deshalb unzulässig, weil sie keine ausreichenden Vorgaben für eine Neuregelung enthalte.