this post was submitted on 25 Jul 2023
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[–] [email protected] 40 points 2 years ago* (last edited 2 years ago)

Im ersten Fall ging es um einen 26-Jährigen, der laut Gericht in einer Whatsapp-Gruppe von Polizeischülern rassistische Dateien gepostet hatte. Unter anderem ein Hitlerbild mit dem Zusatz: "Auf Deutsch bitte". Aus Sicht der Polizei ist er damit charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet. Die Behörde hatte ihn deshalb entlassen. Dagegen wehrte sich der Mann, allerdings ohne Erfolg.

Der Richter lehnte seine Klage am Dienstagvormittag ab. Die Begründung: Im Polizeidienst sei es nicht hinnehmbar, dass jemand gedankenlos Hitlerbilder herumschicke und den Nationalsozialismus verharmlose. Wenn ihm das nicht bewusst gewesen sei, sei das auch ein Zeichen von Charakterschwäche. Der Kommissaranwärter hatte noch versucht zu argumentieren, er sei in drei Jahren Praxisausbildung nie aufgefallen. Das sei jedoch eine reine Selbstverständlichkeit für Staatsdiener, betonte der Richter.

Das muss ein ziemlich unterhaltsamer Prozess gewesen sein.

[–] [email protected] 28 points 2 years ago (1 children)

Dieser Satz ging runter wie Öl:

Der Kommissaranwärter hatte noch versucht zu argumentieren, er sei in drei Jahren Praxisausbildung nie aufgefallen. Das sei jedoch eine reine Selbstverständlichkeit für Staatsdiener, betonte der Richter.

[–] [email protected] 9 points 2 years ago

Hätte ja klappen können. Bei meinem Neffen geht das auch. "Ich hab zwar meinen Bruder geschlagen aber war sonst ganz lieb, also sollte ich jetzt schon das Eis nach dem Abendbrot bekommen."

[–] [email protected] 24 points 2 years ago* (last edited 2 years ago) (1 children)

Zum Glück...ich kann der Argumentation komplett folgen - wer solches Bildmaterial "gedankenlos" verschickt, hat nichts im Gewaltmonopol des Staates verloren. Entweder zu rechts oder zu blöd, oder beides.

[–] [email protected] 1 points 2 years ago (1 children)

Kommt allerdings auch wieder auf den Kontext drauf an. Falls er sich über die Aussage auf dem Schild aufgeregt bzw. diese anderweitig klar negativ fand und dass so kommunizierte wäre es wieder okay.
Bei Neutralität oder gar Zustimmung würde ich das Urteil auf jeden Fall verstehen.

[–] [email protected] 2 points 2 years ago

Dann wäre die Verteidigung aber vermutlich anders gewesen als "aber sonst war ich doch immer lieb".

Deswegen ist es ja gut, dass man das gerichtlich klären konnte.

[–] [email protected] 16 points 2 years ago

Richtig so. Bitte mehr.

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