this post was submitted on 02 Jan 2024
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Die Überschrift verleitet zu voreiligen Schlüssen, der Zusammenhang steht im Artikel.
Die Bahn möchte per Feststellungsklage klären, ob die GDL durch die Gründung einer Leiharbeiter-Genossenschaft ihre Tariffähigkeit gem. TVG verloren hat, da sie nun gleichzeitig als Gewerkschaft und Arbeitgeber auftrete.
Dass man auf die gegenseitige Einhaltung der (Tarifvertrags-)Gesetze pocht und dieses auch per Klage feststellen lassen kann, finde ich vollkommen legitim, zumal die GDL hier Waffengleichheit hat.
Ist der Vorwurf der DB unzutreffend, wird das entsprechend festgestellt und die GDL hat Rechtssicherheit.
Ist der Vorwurf der DB zutreffend, verstößt die GDL gegen das Tarifvertragsgesetz und muss Änderungen vornehmen.
Auf den momentanen Tarifstreit hat das keinerlei Auswirkungen.
Ein Schelm, wer denkt, dass es der Bahn dabei um die reine Klärung eines Sachverhaltes mitten in einem laufenden Tarifstreit geht.