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Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will im geplanten Wehrdienstgesetz auch eine Wehrpflicht verankern, die greift, wenn es zu wenige Freiwillige gibt. Pistorius sprach dabei von einer "Teilverpflichtung von Teiljahrgängen".

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[–] [email protected] 10 points 4 days ago (13 children)

Na bloß gut, dass die Demographieentwicklung in Art. 3(2) GG besonders geschützt ist, dann ist das ja kein Problem

[–] [email protected] 1 points 4 days ago (12 children)

Nichts lässt hehre Ziele so schnell in der Versenkung verschwinden wie ein echter Krieg.

[–] [email protected] 7 points 4 days ago (11 children)

Ich glaube du missverstehst mich.

Art. 3(2) GG:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Gegen eine Wiedereinführung des Kriegsdienstes in der jetzigen Form kann und sollte geklagt werden

[–] [email protected] 1 points 2 days ago

Den Art. 3 GG gabs auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht.
Und weil beides Verfassungsrang hat, hebt das Eine das Andere nicht auf. Die bisherige Rechtsprechung hat die Wehrpflicht nur für Männer immer bestätigt.

Im Gegenteil, Frauen mussten sich die freiwillige Teilnahme vor dem EuGH extra einklagen.

Also man kann schon versuchen dagegen zu klagen. Ob das BVerfG das heute so grundlegend anders sieht als noch vor der Aussetzung ist aber alles andere als sicher.

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