this post was submitted on 23 Jun 2025
45 points (100.0% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
4019 readers
532 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
___
Aus gegebenem Anlass werden Posts zum Thema Palästina / Israel hier auf Dach gelöscht. Dasselbe gilt zurzeit für Wahlumfragen al´a Sonntagsumfrage.
___
Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 1 year ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Na bloß gut, dass die Demographieentwicklung in Art. 3(2) GG besonders geschützt ist, dann ist das ja kein Problem
Nichts lässt hehre Ziele so schnell in der Versenkung verschwinden wie ein echter Krieg.
Ich glaube du missverstehst mich.
Art. 3(2) GG:
Gegen eine Wiedereinführung des Kriegsdienstes in der jetzigen Form kann und sollte geklagt werden
Den Art. 3 GG gabs auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht.
Und weil beides Verfassungsrang hat, hebt das Eine das Andere nicht auf. Die bisherige Rechtsprechung hat die Wehrpflicht nur für Männer immer bestätigt.
Im Gegenteil, Frauen mussten sich die freiwillige Teilnahme vor dem EuGH extra einklagen.
Also man kann schon versuchen dagegen zu klagen. Ob das BVerfG das heute so grundlegend anders sieht als noch vor der Aussetzung ist aber alles andere als sicher.