this post was submitted on 20 Jun 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Bin mal gespannt, ob das Urteil ähnlich ausfallen würde, wenn man in eine Stellenanzeige reinschreibt, dass man keine rechten Kartoffeln einstellen möchte.
Oder welche anderen abwertenden Bezeichnungen es sonst so für AfD-Nazis so gibt
Hier ist zu unterscheiden zwischen dem strafrechtlich relevanten Tatbestand der Volksverhetzung und dem zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Ich weiß nicht, ob jemand ein Verfahren wegen Verstoß gegen das AGG angestrengt hat, dies hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.