this post was submitted on 18 Jun 2025
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Arbeitsleben
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Nochmal: Für steuerfreie Überstundenzuschläge, müssen die Stunden erstmal überhaupt bezahlt werden und dann noch mit einem Zuschlag. Außerdem werden immer noch nicht alle Überstunden überhaupt erfasst. Hatten wir hier erst kürzlich, nur drei Viertel der Unternehmen erfassen die "irgendwie", denn dafür gibt es zwar was von der EU, aber um die Pflicht zur Erfassung in deutschen Gesetzen zu finden, muss man ganz schön um die Ecke argumentieren.
Entspricht auch meiner Erfahrung. Ich weiß von mindestens zwei großen Beratungshäusern in Deutschland, die komplett getrennte Systeme für die "interne HR Zeiterfassung" und die "externe Zeiterfassung für die Rechnungsstellung an die Kunden" betreiben. In ersterem wird man angehalten die Soll-Arbeitszeit (40 Stunden) zu pflegen, in letzterem die echte Arbeitszeit. Der Arbeitgeber will die Überstunden also von den Kunden vergütet haben, die Mitarbeiter selbst bekommen aber nix.
In bestimmten Konstellationen, können diese getrennten Systeme auch offiziell Sinn ergeben. Zum Beispiel wenn ein Berater für Kunde A acht Stunden Bereitschaftsdienst abrechnet, aber nichts zu tun hatte und dann 8 Stunden für Kunde B gearbeitet hat. Aber ich denke, der sehr viel häufigere Grund dürfte sein, dass man den Mitarbeitern einfach nicht Überstunden bezahlen will.