this post was submitted on 16 Jun 2025
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Deutschland

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[–] [email protected] 17 points 2 days ago (2 children)

Als Aktiengesellschaft muss sie wirtschaftlich rechnen. Der Eigner, der Bund, redet natürlich auch ein Wort mit

Ja, äh? Nagel auf den Kopf getroffen und trotzdem nicht eingeschlagen. Eine AG muss nur Gewinn machen, wenn ihre Hauptversammlung das fordert. Die Hauptversammlung der Bahn besteht aus dem Bund, der könnte sagen "mach mal keinen Gewinn mehr, sondern mach mal guten Bahnverkehr."

Selten so was merkwürdiges gelesen.

[–] [email protected] 4 points 2 days ago (1 children)

Eine AG muss nur Gewinn machen, wenn ihre Hauptversammlung das fordert.

Ich weiß nicht, gibt es da nicht schon auch ein paar rechtliche Vorschriften?
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zumindest steuerrechtlich relevant. Teils kann auch das Kartellamt was dagegen haben, wenn man Angebote macht, die nicht kostendeckend sind.

Ob die Bahn wirklich als privatwirtschaftliches Unternehmen geführt werden muss ist aber eh generell fragwürdig.

[–] [email protected] 4 points 2 days ago

Gut, das Bundeskartellamt ist ja ein Bundesamt, könnte man schon verhindern, dass die da einschreiten.

Meines Laienwissens nach gibt es da keine Vorschriften zur Gewinnerzielung, die sich irgendwie automatisch ergeben. Aber selbst wenn, irgendwer anders schrieb es schon, könnte man die Bahn immer noch sehr schnell zur gemeinnützigen Gesellschaft auf Aktien ummodeln, das ist relativ überschaubar im Aufwand (also deutlich einfacher im Zweifel, als sie wieder zu einer Anstalt öffentlichen Rechts zu machen, was natürlich noch besser wäre).