this post was submitted on 08 Aug 2023
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[–] [email protected] 5 points 2 years ago (1 children)

Auch hier kann ich nur nochmal auf Sonneborn verweisen: https://yewtu.be/watch?v=bJWwU4M3BT0&local=1

Ist es Extremismus, wenn man Leute öffentlich an den Pranger stellt dafür, dass sie demokratiefeindlich sind?

Da diese Partei immer noch nicht verboten ist obwohl sie offen nazionalsozialistisch ist könnte man sicherlich solche aktionen auch mit Art 20.4 GG rechtfertigen. In einer wehrhaften demokratie haben Nazis halt keinen Platz.

[–] [email protected] -4 points 2 years ago* (last edited 2 years ago) (1 children)

Doxxing ist eine Straftat lol. Die Individuen selbst an den Pranger stellen ist eine Sache, Privatadressen zu veröffentlichen und damit deren Familienmitglieder/Kinder/Nachbarn die damit ggf gar nichts zu tun haben zu schikanieren eine andere.

Damit wird niemandem geholfen und nur noch mehr Feuer in die Flamme geworfen, mit der sich Rechte in ihrer Meinung bestätigt fühlen.

Sinnvoller wäre es, die Partei zu verbieten oder anderweitig politisch zu entwaffnen.

[–] [email protected] 1 points 2 years ago (1 children)

Doxxing ist eine Straftat lol

Das bestreite ich auch nicht. Ich sage nur, es ist m.M.n. in diesem Fall ethisch vertretretbar, auch wenn es nicht erlaubt ist.

Damit wird niemandem geholfen und nur noch mehr Feuer in die Flamme geworfen, mit der sich Rechte in ihrer Meinung bestätigt fühlen.

Rechte ändern ihre Meinung meiner Erfahrung nach auch nicht, wenn man sie in Ruhe lässt. Um bei deiner Feuer-Methapher zu bleiben: Manchmal muss man eben eine Brandschneiße abbrennen, um den restlichen Wald zu schützen.

[–] [email protected] 1 points 2 years ago

Da kann man auch gleich wieder die Todesstrafe einrichten wenn Selbstjustiz dermaßen gerechtfertigt ist.