Cannabis

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Die Legalisierung steht an, höchste Zeit für eine Community!

Alles zum Thema Legalisierung & Cannabis im Allgemeinen.

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Bubatz legal (feddit.de)
submitted 1 year ago* (last edited 1 year ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Der Vermittlungsausschuss wurde soeben nicht angerufen.

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Dass ich in meinem Leben doch noch legal sauberes Bio-Cannabis konsumieren kann, darauf habe ich eine halbe Ewigkeit gewartet. Ich kann es immer noch kaum glauben.

Sachsen hat ungültig abgestimmt. Was für ein Affentheater.

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Neulandprobleme, kann man nichts machen.

Cannabisgesetz ist Tagesordnungspunkt 6.

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In einer Woche soll die Freigabe von Cannabis beginnen. Bevor es so weit ist, hat heute noch der Bundesrat das Wort. Die Union hofft, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Falls das nicht passiert, denkt sie aber auch schon über andere Schritte nach.

Vor der heutigen Bundesrats-Beratung über die vorgesehene Teil-Legalisierung von Cannabis hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage noch einmal bekräftigt. Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte der CSU-Politiker. Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden. Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.

Eine Verfassungsklage habe "vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg", sagt auch CDU-Chef Friedrich Merz. Er kündigt stattdessen an, dass die Union die Legalisierung wieder einkassieren will, falls sie im Jahr 2025 wieder regiert. "Nach einer Regierungsübernahme würde die Union das Gesetz umgehend rückgängig machen", sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

[...]

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Die Sitzungen des Bundesrats werden als Livestream ins Internet übertragen.

Der Stream beginnt gewöhnlich gegen 09:30 Uhr. Das Cannabisgesetz ist Punkt 6 auf der Tagesordnung.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1042/06.html#top-6

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submitted 1 year ago* (last edited 1 year ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Bubatzclient ist jetzt freie Software

Bevor in Kürze das Cannabisgesetz den Bundesrat passieren wird und dann am 1. April Cannabis entkriminalisiert wird, hier schon mal eine andere gute Nachricht:
Das Frontend der Bubatzkarte ist jetzt als freie Software auf Codeberg veröffentlicht: https://codeberg.org/librebubatz/bubatzclient

Wer sich also bisher fragte, ob auch wirklich keine Tracker im Code versteckt sind, kann jetzt nochmal konkret nachschauen.
Als nächstes werden dann einige Issues aus dem privaten Repository dorthin umgezogen, heute allerdings nicht mehr.

#bubatzkarte #FreeSoftware
@cannabis

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Das Schreiben endet mit einem Appell an grüne Parteifreunde in den Landesregierungen: »Trefft die richtige Entscheidung und setzt euch für das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April dieses Jahres ein.« Unter den Unterzeichnern finden sich auch einige Landtagsabgeordnete der Partei.

[...]

Diese Gefahr sehen offenbar auch die Grünen. Zwar sei das vorliegende Gesetz »weder der große Wurf noch ist es frei von Mängeln«, heißt es in dem Brief. »Die Zukunft dieses Gesetzes in einen von der CDU beeinflussten Vermittlungsausschuss zu geben, könnte zum Todesstoß für das ganze Gesetz werden«, warnen die Unterzeichner. »Unsere Zustimmung ist entscheidend für unsere Glaubwürdigkeit und unsere Rolle als Vorkämpferin für eine fortschrittliche Drogenpolitik.«

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Die Bundesregierung hat eine Protokollerklärung aufgesetzt, um am Freitag die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verhindern. Darin sagte sie Gesetzesänderungen sowie mehr Geld für Präventionsprogramme zu.

Im Streit um die Cannabis-Legalisierung sagt die Bundesregierung den Ländern nachträgliche Gesetzesänderungen sowie mehr Geld für Präventionsprogramme zu, um die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat zu vermeiden. Das geht aus einer Protokollerklärung der Regierung hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Darin verspricht die Regierung, noch vor dem geplanten Inkrafttreten der Regelungen für die Cannabis-Anbauvereine am 1. Juli einige gesetzliche Änderungen umzusetzen, die die Bundesländer zuvor gefordert hatten.

[...]

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Der Kretschmer ist auch wirklich endblöd. Wie kann man so dumm sein und den Plan zur Verarschung der Koalitionspartner vor der Abstimmung auf Twitter posten?

Quelle:

+++Update+++
Sachsen & Rheinland-Pfalz werden sich enthalten.
Aktuell fehlen 5 sichere Stimmen, um den #Vermittlungsausschuss zu verhindern.
#CanGJetzt #keinVA #Cannabis #weedmob

https://twitter.com/CSCMainbud/status/1770198502628602029

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Cannabisgesetz: Hersteller kritisiert Diskussion um spätere Freigabe

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MV wohl gesichert gegen VA laut @hanfverband

Saarland dagegen gesichert für VA!

Bild 1

Bild 2

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Dort ging man am Sonntag tatsächlich teils auf Kontra. Sachsens Vizeministerpräsident Wolfram Günther, gerade zum grünen Co-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl im Herbst gewählt, widersprach Kretschmer. „Einen Vermittlungsausschuss mit dem Ziel, das Cannabisgesetz zu verhindern, wird es mit uns Bündnisgrünen nicht geben“, sagte Günther der taz. „Wenn wir uns dazu in der Staatsregierung nicht einigen, wird Sachsen sich im Bundesrat enthalten.“ Der Vermittlungsausschuss sei „ein wertvolles demokratisches Instrument, das man mit Verfahrenstrickserei besser nicht beschädigen sollte“.

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Die Forderung nach 500-m-Abstandsregelung ist sinnlos
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-03/cannabisgesetz-legalisierung-karl-lauterbach-fdp-gruene

> Und sogar Landesregierungen, an denen Die Grünen beteiligt sind, fordern Änderungen: etwa die Höchstgrenzen für Cannabis-Besitz zu senken oder die vorgesehene Kiff-Bannmeile um Kitas und Spielplätze auf 500 Meter zu verfünffachen.

Archivlink: https://archive.is/n8Tu4#selection-1807.201-1813.182

Bei einem Abstand von 500 Meter wäre es praktischer den öffentlichen Konsum innerorts direkt vollkommen zu verbieten.
In Berlin bliebe zum Beispiel kaum irgendein Raum frei.
Man stelle sich vor, es würde stattdessen gefordert den öffentlichen Konsum von Alkohol in diesem Bereich zu verbieten und sämtliche Biergärten zu schließen

@cannabis #cannabis #legalisierung #bubatzkarte

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CanG-O-Mat (cangomat.av-gruenden.de)
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Eine sehr schöne Podcastfolge über CanG und Drogenpolitik im Allgemeinen.

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Das geplante Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis soll ab April in Kraft treten. Ausgebremst werden kann es noch durch den Vermittlungsausschuss. Gesundheitsminister Lauterbach befürchtet in dem Fall ein Scheitern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat davor gewarnt, die geplante Legalisierung von Cannabis zum 1. April im Bundesrat zu verzögern. »Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft«, schrieb der SPD-Politiker am Samstag auf der Plattform X (früher Twitter). »Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.«

Er verwies auf eine Äußerung von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU): Dieser schrieb ebenfalls auf X, sein Ziel sei, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat herauskomme.

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Ein Gespenst geht um in Deutschland. Es ist das der Cannabis-induzierten Psychosen und Schizophrenien. Am 12. März tauchte es in der beliebten ZDF-Talkshow auf. Was sagt die wissenschaftliche Studie wirklich?

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“Ein wesentlicher Schritt [der Therapie] besteht aber schon darin, die doppelte Belastung der Patienten zu erkennen und dabei die eine Erkrankung nicht als Sekundärfolge der jeweils anderen anzusehen. Vielmehr ist es entscheidend, das Nebeneinander der beiden Erkrankungen und die daraus resultierenden wechselseitigen Bezüge aufeinander als eigenständiges Problem zu begreifen.”

In normalem Deutsch: Man soll weder die Psychose als Folge des Substanzkonsums darstellen, noch den Substanzkonsum als Folge der Psychose. Dem widerspricht Graßnickel. Aber es kann ja sein, dass Heinz sich 2024 anders äußert als 2015, weil es inzwischen vielleicht bessere Daten gibt.

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Doch Obacht! Wegen der geringen Anzahl an Kiffern schwankt das Ergebnis mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 1,14- und 7,98-fachem Risiko. Man stelle sich vor, wie Lanz ähnlich erstaunt dazwischenruft: “Einskommaeinsvierfach!” Anders gesagt: Die Studie ist in diesem Punkt aufgrund methodischer Mängel gar nicht aussagekräftig. Auch das kann man Frau Graßnickel als Faktenfehler vorwerfen.

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Prinzipiell kann keine Beobachtungsstudie alle Faktoren berücksichtigen. Darum ist für die letztlich nur 59 in der Auswertung verbleibenden Kiffer davon auszugehen, dass diese sich auch in anderen Eigenschaften von den Tausenden Jahrgangsgenossen unterscheiden. Das übrig gebliebene 1,14- bis 7,98-fache Risiko einfach dem Cannabiskonsum in die Schuhe zu schieben, ist für eine Fernsehsendung wohlfeil. Trotzdem ist es wissenschaftlich-statistisch falsch. Auch das muss man Vanessa Graßnickel als Fehler vorwerfen.

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Wohlgemerkt, bei vier der sieben Studien ging der Cannabiskonsum sogar mit einem geringeren Psychoserisiko einher! Dieses Ergebnis ist auf Abbildung 4 der Übersichtsstudie dargestellt:

Die Autor*innen einer der besseren Studien schlussfolgern beispielsweise Folgendes. Dabei ging es, wohlgemerkt, in der Untersuchung spezifisch um Personen, die aufgrund ihrer Vorgeschichte schon ein höheres Risiko für Psychosen aufwiesen:

“Obwohl die überwiegende Mehrheit der Befragten irgendwann einmal Cannabis probiert hatte, davon mehr als die Hälfte häufig, entwickelten die meisten Teilnehmer mit Cannabiskonsum in der Vorgeschichte keine psychotische Störung. Die Wahrscheinlichkeit hierfür war auch nicht höher als bei denen, die nie Cannabis probiert hatten.”

Warum werden solche Funde in der Diskussion um das Cannabisgesetz nie berücksichtigt? Warum werden zurzeit nur “Experten” in solche Sendungen eingeladen, die Gesundheitspanik verbreiten?

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Worüber streitet man sich hier? Der Trick besteht, wie so oft, darüber, sich mit abstrusen Risiken zu überbieten, anstatt einen realistischen Blick auf die absoluten Zahlen zu werfen. Ein anderer Trick ist, den Nutzen des Substanzkonsums einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Gegen diesen müsste man ehrlicherweise die Risiken abwägen.

Wer die “schöne” Studie liest, dem fallen übrigens Lücken in der Erklärung der Abbildung auf. Das wurde auch in einem Leserbrief von anderen Forschern moniert. Die Antwort der Autoren: Es soll halt gezeigt werden, “dass Cannabiskonsum für Personen mit früheren psychotischen Erfahrungen schädlicher sein könnte.” Aha. Gut, dass wir darüber geredet haben.

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Dem umstrittenen Vorhaben droht eine Blockade durch die Bundesländer. Hinter den Kulissen versucht Minister Lauterbach, das Gesetz zu retten. Die Ampel stellt sich bereits auf ein Scheitern ein.

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„Vieles spricht dafür, dass, wenn das Gesetz in einen Vermittlungsausschuss kommt, es dort nicht mehr herauskommen wird“, sagte Dahmen. „Das Gesetz wäre dann gescheitert.“ Inzwischen fehle die Zeit, das Gesetz in Bundestag und Bundesrat ohne Einwilligung der Union noch einmal zu ändern.

Ähnlich äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann. „Bis zur nächsten Bundestagswahl ist keine Zeit mehr für einen Plan B“, sagte er dem Handelsblatt. Die Chancen für das Gesetz stünden schlecht, wenn es in den Vermittlungsausschuss geschickt würde.

Dazu hatten diese Woche drei Ausschüsse des Bundesrats geraten. Dort könne es dann „versauern“, sagte Ullmann. Schließlich kann es nur einstimmig auf die Tagesordnung gehoben werden. Geschieht das nicht, könnte es den Vermittlungsausschuss nicht mehr passieren.

[...]

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