this post was submitted on 28 Jun 2023
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Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>

Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.

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[–] [email protected] 12 points 2 years ago (1 children)

Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden.

Halte ich für falsch. Opfer sollten das Recht haben von einer Person untersucht zu werden deren Geschlecht nicht mit dem des Täters übereinstimmt. Insbesondere bei männlichen Opfern die noch nicht volljährig sind ist ja z.B. oft auch ein männlicher Täter beteiligt.

[–] [email protected] 14 points 2 years ago (1 children)

Jeder sollte das recht haben, von einer Person untersucht zu werden, die er sich selbst aussuchen kann.

[–] [email protected] 3 points 2 years ago (1 children)

Grundsätzlich gebe ich dir recht wobei es halt deutlich schwieriger ist den Kliniken, Polizeidienststellen,... vorzuschreiben "für jedes mögliche Opfer müsst ihr jemand vorhalten der dessen unbekannten Anforderungen entspricht".

[–] [email protected] 3 points 2 years ago (1 children)

Das Opfer soll selbst bestimmen, niemand muss irgendwen für irgendwas vorhalten.

[–] [email protected] 3 points 2 years ago (1 children)

Wie soll das denn funktionieren? Die entsprechenden Fachkräfte müssen am entsprechenden Ort schon vorhanden sein. Du kannst ja nicht das Opfer erst entscheiden lassen und dann wird angefangen einen Arzt oder einen Polizeibeamten frisch auszubilden.

[–] [email protected] 1 points 2 years ago (1 children)

DAS OPFER entscheidet welcher Arzt die Untersuchung durchführen soll. NICHT die Polizei. Is muss daher weder jemand vor Ort vorhanden sein, noch "AusGeBilDeT WerDen"

[–] [email protected] 3 points 2 years ago (1 children)

Damit das Opfer sich für einen Arzt entscheiden kann der die Untersuchung durchführt müssen mindestens zwei Ärzte vorhanden sein. Damit das Opfer sich für einen Polizisten entscheiden kann der den Fall aufnimmt müssen mindestens zwei Polizisten vorhanden sein.

Damit die Klinik und die Polizei hier Auswahl bieten muss der Gesetzgeber ihnen das vorschreiben. Dafür braucht es klare Vorgaben, wie z.B. "ein Arzt und eine Ärztin müssen in jeder Schicht vorhanden sein" oder "Polizisten die sexuelle Missbrauchsfälle aufnehmen müssen diese spezielle Fortbildung erhalten die Punkte x, y und z enthält".

Es hilft dem Opfer nichts wenn der Gesetzgeber da sagt "Stellen sie sicher dass ein Arzt und ein Polizist vorhanden sind die dem Opfer genehm sind", daraus lässt sich keine Handlung für die entsprechenden Stellen ableiten.

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