this post was submitted on 17 Jan 2024
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[–] [email protected] 7 points 1 year ago (12 children)

Wieso, passt doch.

Wahr: ✔️

Verbrechen: ✔️

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (11 children)

Ein Verbrechen ist es nicht. Jedenfalls fällt mir mit Ausnahme von Nötigung und Anstiftung zur Nötigung kein anderer Straftatbestand ein, der hier zutrifft. Beides sind allerdings Vergehen i.S.d. des StGB und keine Verbrechen.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (10 children)

Wegen Landfriedensbruch und Bedrohung könnte man doch mal ermitteln:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__125.html

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

§129 StGB würde sicher auch noch passen...

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Das ist doch eher unwahrscheinlich, da fehlt meines Wissens ja bereits eine Organisation.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Wie würdest du es denn nennen, wenn man binnen weniger Stunden ein paar Dutzend bis Hundert Leute für eine verabredete Gesetzesübertretung zusammengetrommelt bekommt wenn nicht "die sind scheinbar organisiert"?

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (2 children)

In Zeiten des Internets einen wütenden Mob zu organisieren ist nicht weiter schwer. Damit ist es aber immer noch keine Organisation. Bei dem Tatbestand geht es tatsächlich um echte Organisationen mit Hierachie usw.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Anarchistys lieben diesen Trick

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

ab wievielen Hierarchieebenen wäre es für dich denn eine ausreichende "Organisation"?

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Ich spreche nicht von mir, sondern von Rechtstheorie. Und es geht nicht um die Anzahl, sondern die Tatsache, dass es solche geben muss, damit es einen Organisationscharakter hat.

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