this post was submitted on 13 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] [email protected] 16 points 7 months ago* (last edited 7 months ago) (2 children)

Ich nehme mal an, das gefährliche Werkzeug soll dazu dienen Schaden zuzufügen oder einzuschüchtern. In dem Fall greift die Definition bei GHB/GBL tatsächlich nicht. Trotzdem sollte der Einsatz solcher Mittel eine besondere Schwere rechtfertigen.

[–] [email protected] 7 points 7 months ago (1 children)

Das wäre dann wohl wirklich mal eine Sache, wo man die Gesetze nachschärfen müsste

[–] [email protected] 11 points 7 months ago

Der BGH macht hier sehr deutlich warum das nicht nötig ist und bessere Begründungen genügen um die selbe Strafe zu erteilen.