this post was submitted on 13 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ein flüssiger Gegenstand kann sehr wohl als Werkzeug eingesetzt werden.
Mir ging es um die Formulierung im Gesetz, dass das dem nicht folgen muss (fälschlicherweise, meiner Meinung nach). Die Relation dazu ist ja die Verwendung einer Waffe im Kontext physischer Gewalt. Das ist einfach zu wage formuliert, wenn der Text wäre "mittelbaren Einfluss auf die Gesundheit nimmt" oder ähnliches würde sich die Frage nicht stellen.
Für die, die nicht selber suchen aber sich eine Meinung bilden wollen:
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
Quelle https://www.buzer.de/177_StGB.htm
Absolut wild KO-Tropfen nicht als Waffe verstehen zu wollen (von denen)
Tropfen sind halt kein Werkzeug, wenn du dir bei dem selben Link den vorherigen Absatz ansiehst:
Die Höchstfreiheitsstrafe ist in beiden Fällen 15 Jahre.