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founded 1 year ago
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Der sächsische AfD-Landesverband ist mit seinem Eilantrag gescheitert: Laut Verwaltungsgericht ist die Einstufung als gesichert rechtsextrem rechtens.

Die AfD in Sachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz ab. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.

[...]

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[–] [email protected] 12 points 11 months ago (2 children)

Was ich hier wirklich komisch finde (das mag aber an meinen mangelnden Jura Kenntnissen liegen), wenn eine Partei gesichert rechtsextrem ist und Rechtsextremismus quasi per Definition Grundgesetz/FDGO abschaffen will, dann heißt das, dass die Partei gegen das Grundgesetz ist. Eine Partei die gegen das Grundgesetz ist, muss dann in Folge doch quasi automatisch verboten werden oder zumindest verbietbar sein.

[–] [email protected] 1 points 11 months ago

Gesichert rechtsextrem ist erst mal nur die Beurteilung einer Behörde (Landesverfassungsschutz) also der Exekutive.
Das ist erstens noch nicht umfänglich juristisch geprüft und zweitens kann die Exekutive nicht einfach so Parteien verbieten.
Die kann nur einen Antrag dazu stellen, das finale Urteil fällt dann die Judikative in Form des BVerfG.

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