Cannabis

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Die Legalisierung steht an, höchste Zeit für eine Community!

Alles zum Thema Legalisierung & Cannabis im Allgemeinen.

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Die Bundesvereinigung der Freien Wähler will die "Suchtpolitik" reformieren. Die Freigabe von Cannabis und die Entkriminalisierung weiterer Drogen stehen zur Diskussion. Hubert Aiwanger soll das Vorhaben mittragen. Die Hintergründe.

Zusammen mit Markus Söder (CSU) gilt Bayerns Vize-Ministerpräsident als Gegner der Cannabis-Legalisierung. Mehrmals betonte Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler in Bayern und im Bund, dass die Freigabe von Cannabis "schnellstmöglich" gestoppt und spätestens zur Bundestagswahl 2025 wieder "einkassiert" werden müsse.

Wie er das umsetzen will, ist unklar, denn aus der Bundesvereinigung der Freien Wähler erklingen andere Töne. Wenn es um Gras geht, hat man dort ein völlig anderes politisches Verständnis als in Bayern: Die Bundespartei steht einer Legalisierung grundsätzlich offen gegenüber, bestätigt Generalsekretär Gregor Voht auf AZ-Anfrage.

Der Politiker aus Schleswig-Holstein könnte sich den Verkauf von Cannabis in zugelassenen Geschäften vorstellen. Allerdings unter der Bedingung, dass Konsumenten einen sogenannten "Drogenführerschein" vorlegen. Diesen Identitäts-und Sachkundenachweis solle man auch verlieren können, wenn man zum Beispiel Drogen an Minderjährige abgibt.

Vohts Ziel: die "Suchtpolitik zu modernisieren". Dabei dürfe auch über die Entkriminalisierung weiterer Drogen diskutiert werden. "Hilfe besteht eben nicht aus einer möglichst harten Bestrafung", sagt der Generalsekretär zur AZ. Stattdessen will Voht genau hinsehen: Wichtig sei, zwischen Konsumenten und Dealern zu unterscheiden.

Es käme darauf an, welche Substanzen die Menschen einnehmen und ob sie sich helfen lassen. "Okay" sei Drogenkonsum nicht, es sollen auch nicht alle Drogen legalisiert werden, doch wichtig ist Voht, dass man "primär nicht mit Strafen auf Suchterkrankungen reagiert, sondern mit Hilfsangeboten".

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In Dresden, Düsseldorf, Freiburg und Mainz werden daher an diesem Samstag Demonstrationen stattfinden, um die dortigen Landesregierungen zum Umdenken zu bewegen.

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Das Cannabisgesetz steht vor einer letzten Hürde: Am 22. März entscheidet der Bundesrat, ob das Gesetz pünktlich zum 1. April in Kraft treten kann. Carmen Wegge, die für die SPD das Gesetz maßgeblich mitverhandelt hat, ist zuversichtlich.

LTO: Frau Wegge, in den Ländern gibt es massive Bedenken gegen das Cannabisgesetz (CanG). 16 Landesjustizministerinnen und -minister befürchten, dass ihre jeweilige Strafjustiz wegen einer im Gesetz verankerten Amnestieregelung lahmgelegt wird, sollte das Gesetz in wenigen Wochen an den Start gehen. Die Rede ist von mehr als 100.000 Akten, die geprüft werden müssten. Lässt Sie das kalt?

Carmen Wegge: Nein. Ich kann auch nachvollziehen, dass man nicht begeistert ist, wenn die eigene Behörde kurzfristig Mehrarbeit leisten muss. Aber die geäußerten Sorgen halte ich für maßlos übertrieben. Nur ein Bruchteil der Akten, in denen es um Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz geht, betreffen Cannabis-Delikte, die wir künftig straffrei stellen.

Um die zu identifizieren, bedarf es keines langen Aktenstudiums. Man öffnet die Akte und stellt dann sehr schnell fest, ob jemand wegen ein paar Kilogramm Heroin verurteilt wurde oder wegen ein paar Gramm Cannabis. Dass überhaupt Akten durchgeblättert werden müssen, hat übrigens nichts mit dem CanG zu tun, sondern mit der schleppenden Digitalisierung in der Justiz. Die EDV-Erfassung in den Ländern ist miserabel. Dass eine Personengruppe, die nach Überzeugung des Gesetzgebers über Jahre zu Unrecht kriminalisiert wurde, das ausbaden soll, ist nach meiner Überzeugung inakzeptabel.

Die Justiz steht in der Verantwortung, Unrecht dort zu beseitigen, wo es vorliegt. Taten, die künftig nicht mehr strafbar sind, weiter zu vollstrecken, ist ungerecht. Das sieht der Gesetzgeber schon lange so, es steht explizit in § 313 EGStGB. Warum sollte diese Norm ausgerechnet im Fall des CanG keine Anwendung finden?

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Der Bundestag hat die Weichen gestellt, dass eine Freigabe von Cannabis zum 1. April kommen soll. Ist der Zeitplan zu halten? Im Bundesrat werden Einwände aufgelistet.

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Insgesamt seien in Deutschland nur wenige hundert Menschen wegen Delikten in Verbindung mit Marihuana in Haft. Sobald die Droge legal wird, wird eine Amnestie geprüft werden müssen.

Wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April rechnet die Bundesregierung mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Fraktionen und Länder hervor, welches den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt.

Demnach sitzen von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft. Von diesen bezögen sich wiederum wohl nur etwa wenige hundert Fälle auf Cannabis und ständen im Zusammenhang zur Gesetzesänderung.

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Nach dem Ja im Bundestag zur Cannabis-Legalisierung könnte Widerstand aus den Ländern das Projekt verzögern - oder sogar scheitern lassen. Gesundheitsminister Lauterbach verliert zunehmend die Geduld.

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Die Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder empfehlen, beim Cannabisgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Eine breite Mehrheit setzt dabei auf Verschiebung des Inkrafttretens und Entlastung der Strafjustiz.

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Anträge aus SPD-Ressort in Sachsen angenommen

Angenommen hat dagegen der Gesundheitsausschuss Anträge aus dem sozialdemokratisch geführten Gesundheitsressort Sachsens. Auf Initiative von Staatsministerin Petra Köpping (SPD) zielen die Anträge darauf ab, das CanG und die darin enthaltene Entkriminalisierung von Konsumenten zum einen "vor dem Hintergrund der vielfältigen Auswirkungen des Gesetzes auf die Länder und Kommunen" später in Kraft treten zu lassen. Zum anderen sollen die im Gesetz erlaubten Besitzmengen sowie die Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, innerhalb derer Cannabis nicht konsumiert werden darf, in einem Vermittlungsausschuss verschärft werden.

Mehrheitlich angenommen hat der Gesundheitsausschuss außerdem zwei Anträge, die von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zur Abstimmung gestellt wurden. Danach soll das CanG insgesamt erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Zudem werde das Gesetz der Ampel "dem erhöhten Bedarf in der Präventionsarbeit nicht gerecht" und müsse daher überarbeitet werden. Es hieß aus Ampelkreisen, dass alle Anträge im Gesundheitsausschuss ausschließlich aufgrund der Stimmen von Union und SPD eine Mehrheit gefunden hätten.

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Indes: Die Anrufung des Vermittlungsauschusses – und damit eine Verschiebung der Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten – ist seit diesem Mittwoch deutlich wahrscheinlicher geworden.

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In diesem Video geht es um einen Mann namens Krzysztof (sein instagram instagram.com/cziko29 , der an einer neurologischen Erkrankung namens Torticollis leidet. Torticollis ist eine Erkrankung, die dazu führt, dass die Muskeln im Nacken unkontrollierbar zucken und sich verkrampfen, was zu starken Schmerzen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit führen kann.

Krzysztof hat jahrelang verschiedene Medikamente und Therapien ausprobiert, um seine Symptome zu lindern, aber keines davon hat wirklich geholfen. Schließlich hat er sich für eine alternative Behandlung entschieden und begonnen, medizinisches Cannabis zu verwenden. Das Video zeigt Krzysztof, wie er sein Cannabis einnimmt und wie es ihm dabei hilft, seine Symptome zu lindern. Wir sehen ihn, wie er sich bewegt und spricht, ohne die Einschränkungen, die er zuvor erlebt hat.

Krzysztof berichtet auch darüber, wie er sich seit der Verwendung von medizinischem Cannabis insgesamt besser fühlt und wie es ihm geholfen hat, seinen Alltag besser zu bewältigen.

Leider muss er noch die Kosten selber übernehmen, da sich seine Kasse weiter die KÜ zu tragen. Sein Kampf geht weiter, für ein Leben mit Qualität.

Insgesamt ist dieses Video eine informative und aufschlussreiche Darstellung darüber, wie medizinisches Cannabis einem Menschen wie Tom helfen kann, seine Lebensqualität zu verbessern und seine Symptome zu lindern.

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Das Völkerrecht gestatte den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, heißt es. Die Union fordert den Bundespräsidenten auf, einzugreifen.

Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis verstößt Deutschland nach Ansicht der Unions-Fraktionschefs gegen das Völker- und gegen das Europarecht. „Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel“, heißt es im Entwurf einer Resolution.

Die Resolution wollen die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und CSU an diesem Sonntag bei ihrer Konferenz in Brüssel beschließen. Sie appellieren an den Bundespräsidenten Walter Steinmeier, das Gesetz zu stoppen.

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«Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel»

Hat der das Gesetz nicht gelesen?

«Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.»

Jetzt will er uns ganz offensichtlich veralbern. Z.B. Kanada und die USA haben diesen Vertrag unterzeichnet und ratifiziert. In beiden Ländern ist sogar der kommerzielle Handel mit Cannabis zu Genusszwecken erlaubt.

https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=VI-19&chapter=6&clang=_en

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Noch mal ein Beitrag zu dem Thema mit einer entscheidenden neuen Information:

Zerbröselt das Gesetz?

Interessant dürfte nun in der kommenden Woche werden, welchen Überarbeitungsbedarf Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates beim CanG sehen. Sie bereiten die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 22. März inhaltlich vor. Gut möglich, dass die Länder am Ende darauf bestehen, das als Einspruchsgesetz konzipierte CanG nicht hinsichtlich eines späteren Inkraftraftretens im Vermittlungsauschuss zu verhandeln, sondern womöglich auch noch einmal inhaltlich.

SPD-Ministerin Wahlmann hatte seinerzeit etwa angeregt, den Anbau und die Abgabe des berauschenden Hanfs über sogenannte Cannabis Social Clubs (Anm. d. Red.: Gemeint sind die im Gesetz vorgesehenen Anbauvereinigungen, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf) noch einmal zu überdenken. "Ich halte es für schwierig, ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden die Verantwortung zu übertragen, den Anbau und die Abgabe zu organisieren, zu dokumentieren und sicherzustellen, dass kein Missbrauch betrieben wird." Den unionsregierten Ländern stößt vor allem ein im Gesetz angelegter hoher Kontrollaufwand für Polizei und Verwaltung übel auf.

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submitted 1 year ago* (last edited 1 year ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Cannabiskonsum in Bahnhöfen

Eine interessante Frage, die per Email reinkam ist: wie sieht es mit Cannabiskonsum in Bahnhöfen aus?
Aktuell verbietet die Bahn den Konsum von Rauschmitteln, aber Tabakkonsum ist in ausgewiesenen Zonen gestattet und Cannabispatient*innen dürfen in der Raucherbereichen ebenfalls ihr Medizinalcannabis zu sich nehmen.
Auch Alkoholkonsum ist laut Hausordnung nur verboten, wenn es sich um "übermäßigen Alkoholkonsum" handelt.

Andererseits heißt es im Cannabisgesetz "Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten", womit die 100 m Abstand/Sichtweite begründet werden.

- https://www.deutschebahn.com/resource/blob/6845616/eeea830904aee3a3a71c9a49b82d4834/hausordnung-data.pdf
- https://hanfverband.de/deutsche-bahn-cannabismedizin-auf-bahnhoefen-ist-erlaubt
@cannabis #cannabis #legalisierung #cannabisGesetz

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Ein absurd schlechter Schutz sensibler Daten von Konsumierenden wird die legale Abgabe von Cannabis torpedieren. Kiffer:innen müssen fürchten, dass ihre Daten vom legalen Kauf in den Händen von Polizei & Co. landen. So bleibt der Dealer attraktiv. Ein Kommentar.

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In wenigen Wochen sollte das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft treten. Doch Minister aus den Ländern haben große Zweifel: der Termin sei nicht haltbar.

Das Cannabisgesetz soll nicht wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten, sondern erst sechs Monate später. Das bestätigten mehrere Landesminister Table.Media. Sie fordern, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben. Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“. „Allein in Nordrhein-Westfalen muss in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, so Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit vom Bundesgesundheitsminister nicht gehört worden.

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Kiffer-Ansturm auf der Nordsee-Insel? Diese interaktive Orte offenbart an welchen Orten auf Sylt demnächst geraucht werden darf! Vielen passt das gar nicht.

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar der Teil-Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Bereits ab dem 1. April soll das neue Gesetz in Kraft treten. Vielerorts bereitetet man sich bereits auf die Ankunft der Kiffer vor, teils mit skurrilen Methoden – so auch auf der Nordsee-Insel Sylt.

Joints rauchen am Strand der Insel Sylt – keine utopische Vorstellung mehr, sondern schon bald Realität. Eine Karte soll nun zeigen, an welchen Orten der Konsum erlaubt sein wird. Doch viele Urlauber bleiben weiterhin skeptisch und üben heftige Kritik.

Das Rauchen von Cannabis soll bald schon legal sein. Das Gesetz sieht jedoch explizite Verbotszonen vor: Vor Schulen, Spielplätzen oder öffentlichen Sportstätten ist das Rauchen nicht erlaubt. Auf einer eigens geschaffen Karte im Netz, der „Bubatzkarte“, können Kiffer nun herausfinden, an welchen Orten das Rauchen untersagt ist. An diesen Orten auf Sylt wird bald schon ein neuer Wind wehen…

In rot gekennzeichneten Flächen können Menschen auf der frei zugänglichen „Bubatzkarte“ erkennen, in welchen Gebieten nicht konsumiert werden darf. Auf Sylt sind das vor allem viele Orte in Westerland, unter anderem rund um die Promenade oder dem an die Sankt Nicolai Schule grenzenden ZOB. Bei Kampen ist auch das gesamte Areal des Golfplatzes als Sperrzone erfasst. Insgesamt gibt es auf der kleinen Nordsee-Insel jedoch nur wenige Verbotszonen – an den meisten Orten heißt es daher: Feuer frei.

Die Gesetzesänderung polarisiert die Öffentlichkeit in ganz Deutschland. Einige Sylt-Urlauber stehen dem Vorhaben mehr als kritisch gegenüber – Kiffer wollen sie auf ihrer Insel nicht. „Da bin ich absolut dagegen. Danke Regierung“, wettert ein Mann. Andere sehen die Legalisierung weit weniger schlimm: „Niemals vor oder in der Nähe von Kindern. Sonst finde ich es gut.“

Durch die Gesetzesänderungen werden für über 18-jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Neben Alkohol und Zigaretten könnte so auch Cannabis bald zum öffentlichen Bild dazugehören – auch auf Sylt.

Wovor haben die Angst? Dass die Kiffer alle Nahrungsmittel verzehren?

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Um einen Cannabis-Anbau-Klub zu verhindern, will die Gemeinde Aschheim in der Nähe schnell noch ein paar Geräte für Kinder aufstellen. Der Betreiber findet das hinterlistig - und droht mit einer Planänderung, die den Kommunalpolitikern gar nicht gefallen dürfte.

https://archive.md/QeGfF

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Als jemand, der in Bayern lebt, mache ich mir etwas Sorgen um die Aussage

"Wir machen alles uns in der Macht stehende, um dieses Gesetz so streng wie möglich zu gestalten"

der bayerischen Landesregierung.

Wie viel Spielraum ist in der praktischen Auslegung des Gesetzes, wenn es um Sachen wie Straßenverkehr (Grenzwerte), Anbau, Konsum, Social Clubs, und mehr geht? Wie sehr können die Länder dagegen- oder dafürsteuern?

Ist das bloß wieder heiße Luft von der CSU, oder haben die wirklich so viel Macht?

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Also eine Menge für Gelegenheitsnutzer. Wenn das über den 10/15€ liegt, dann wächst der Schwarzmarkt doch garantiert.

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Artikel über die aktuelle Diskussion über Uringrenzwerte im Straßenverkehr.

Momentan wird das Thema ja als "Verbot durch die Hintertür" bezeichnet, da man als Autofahrer immer noch nicht kiffen darf.
Mal schauen, ob das Verkehrsministerium das tatsächlich bis zum April geschissen kriegt 🤷

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